AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausführung
Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der Begriffsbestimmung RAL 991 A3: Teppichwäsche durch Spezialwäsche. Die Polstermöbelreinigung erfolgt durch Shampoonierung oder Extraktion. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, wie dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- und Polstermöbelreinigung möglich ist.
2. Haftung / Versicherbarkeit des Reinigungsgutes
Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Schäden, die – für uns nicht erkennbar - durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes entstehen, wie unechte Farben, ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Nähte und Fransen, frühere unsachgemäße Fleckentfernung oder Reinigung, nicht reinigungstüchtige Verlegungen, Verfärbungen durch unechtes Polster- und Einlegematerial, Einlaufen und Wellenbildungen oder andere verborgene Mängel. Aus der Nichtentfernbarkeit vorhandener Flecken kann kein Haftungsanspruch hergeleitet bzw. eine Ablehnung der Reinigungskosten begründet werden. Haftungsbegrenzung für den Schaden am Reinigungsgut: Wir haften für den Verlust und bei Bearbeitungsschäden des Reinigungsgutes höchstens in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert ermittelt sich aus dem Anschaffungswert der Textilie, den statistischen Preisänderungen der jeweiligen Textilart nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamts und entsprechenden Abzügen nach dem Alter und der Beschaffenheit der Textilie. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. Versicherungen / Hinweispflicht des Auftraggebers bei Kostbarkeiten
Reinigungsgut, das zur Bearbeitung in den Reinigungsbetrieb übernommen wird, ist vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung gegen Einbruchdiebstahl, Feuer und Wasser im üblichen Umfang versichert, je Einzelstück bis zu einem Schätzwert von maximal 6000,00 €. Hinweispflicht des Auftraggebers: Auf kostbare Sammlerstücke oder andere Stücke von hohem Kunstwert muss der Auftraggeber besonders aufmerksam machen, damit von Fall zu Fall eine dem Sammler- oder Kunstwert entsprechende Einzelversicherung abgeschlossen werden kann. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Rücktritt
Das Reinigungsunternehmen ist befugt, von übernommenen Aufträgen zurückzutreten bzw. das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zu belassen, wenn sich trotz fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau erst bei der Bearbeitung ergibt, dass der Auftrag nicht wie vorgesehen auszuführen ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.
5. Reinigungstermin
Die zugesicherten Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Wenn die Reinigungsfirma an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert wird, ist der Reinigungstermin in angemessener Weise zu verlegen. Verspätete Reinigung berechtigt in keinem Falle zu Ersatzansprüchen.
6. Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmaß erfolgt nach dem Grundmaß des Teppichs. Die Mindestberechnung beträgt 1 m² pro Stück.
7. Abnahme, Rückgabe
Die Abnahme der Reinigung muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserledigung erfolgen. Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Fertigstellungstermin, im Fall einer vereinbarten Anlieferung mit dem bestätigten und erfolgten Anlieferungstermin. Wird das Reinigungsgut nach Ablauf eines Monats nach Auftragserledigung nicht abgeholt, so ist das Reinigungsunternehmen berechtigt, Lagergebühren zu erheben. Wird das Reinigungsgut innerhalb eines Jahres nach Auftragserledigung nicht abgeholt, so ist das Reinigungsunternehmen berechtigt, das Reinigungsgut zu verwerten. Der Auftraggeber hat Anspruch auf den Verwertungserlös abzüglich der durch die Nichtabholung entstandenen Kosten.
8. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Falls der Auftraggeber den Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem er uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
9. Mängel / Nachbesserung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Abnahme oder Rückgabe des Reinigungsgutes angezeigt werden. Soweit wir zur Mängelbeseitigung verpflichtet sind, muss uns wahlweise Gelegenheit zur Nachbesserung oder Reparatur gegeben werden.
10. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe des Reinigungsgutes nur gegen Barzahlung oder EC-Cash- Zahlung ohne jeden Abzug.
11. Gerichtsstand
Vereinbarter Gerichtsstand ist Sitz des Reinigungsunternehmens.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung ist eine solche rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die nach dem aus dem Gesamtzusammenhang des Auftrages erkennbaren Parteiwillen diesem am nächsten kommt. Ersatzweise soll die gesetzliche Regelung gelten.